Klare Sache – Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung
Informationen zum Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung. Wen schützt das Gesetz? Kinderarbeit, Pausen zur Erholung, Garantierter Jahresurlaub, Freistellung für die Berufsschule und Prüfungen, Verbotene Akkordarbeit und vieles mehr. Stand: Januar 2012 Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Information, Publikation, Redaktion...weiter
...weiterBeratung zum Übergang (Haupt)Schule-Beruf
Zwischen Schule und Beruf tauchen oft viele Fragen auf. Im JIZ bekommen (auch ehemalige) Hauptschüler/innen Tipps und Unterstützung rund um den Einstieg ins Berufsleben. Jeden 1. + 3. Mittwoch von 16-17.30 Uhr (in der Regel NICHT in den Ferien!) kannst Du Dich im JIZ von einer Expertin der "Servicestelle für berufsbezogene Jugendarbeit" des Kreisjugendrings München-Stadt beraten lassen....weiter
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