Aktuelles zum Thema

Eingestellt: 19.05.10

Zivildienst freiwillig verlängern!?

Ab Dezember 2010 dauern Wehr- und Zivildienst jeweils sechs Monate. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 beschlossen. Es beinhaltet die Option, den Zivildienst freiwillig um mindestens drei und höchstens sechs Monate zu verlängern.


Eingestellt: 11.09.09

"weltwärts" ?

Der neue entwicklungspolitische Freiwilligendienst "weltwärts" ermöglicht jungen Menschen von 18 bis 28 Jahren mit finanzieller Unterstützung für sechs bis 24 Monate einen Freiwilligendienst in Entwicklungsländern zu leisten.


Eingestellt: 11.09.09

Neue Regelungen für Freiwilligendienst

Das Jugendfreiwillligendienstegesetz hat 2008 das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres abgelöst.

Die wichtigsten Änderungen sind:

Vereinheitlichung: Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)

Das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres werden abgelöst und in ein einheitliches Gesetz überführt. Damit wird ein Beitrag zu Transparenz und Rechtsklarheit geleistet. Die etablierten Marken "freiwilliges soziales Jahr (FSJ) und freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)" werden dabei als Marken im Gesetzestext beibehalten.

Stärkung der Bildungs- und BeschäftigungsfähigkeitIm Gesetzestext wird durchweg deutlich herausgestellt, dass die Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes (FSJ und FÖJ) insgesamt an Lernzielen und an der persönlichen kompetenzbasierten Entwicklung der Jugendlichen orientiert s