Aktuelles zum Thema
Eingestellt: 19.05.10
Zivildienst freiwillig verlängern!?
Eingestellt: 11.09.09
"weltwärts" ?
Eingestellt: 11.09.09
Neue Regelungen für Freiwilligendienst
Das Jugendfreiwillligendienstegesetz hat 2008 das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres abgelöst.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Vereinheitlichung: Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
Das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres werden abgelöst und in ein einheitliches Gesetz überführt. Damit wird ein Beitrag zu Transparenz und Rechtsklarheit geleistet. Die etablierten Marken "freiwilliges soziales Jahr (FSJ) und freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)" werden dabei als Marken im Gesetzestext beibehalten.
Stärkung der Bildungs- und BeschäftigungsfähigkeitIm Gesetzestext wird durchweg deutlich herausgestellt, dass die Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes (FSJ und FÖJ) insgesamt an Lernzielen und an der persönlichen kompetenzbasierten Entwicklung der Jugendlichen orientiert s


