Franziskaner Str. 8
81669 München
Deutschland
089 233-40206
089 233-40222
wohnungsamt.soz@muenchen.de
http://www.muenchen.de
Die Zuständigkeit für die Annahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen ist seit 24. Oktober 2003 für das ganze Stadtgebiet nach Sozialregionen aufgeteilt. In den Sozialregionen, in denen bereits Sozialbürgerhäuser bestehen, finden Sie im jeweiligen Sozialbürgerhaus auch die örtlich zuständige Wohngeldstelle. Für die übrigen Stadtbezirke ist noch die zentrale Wohngeldstelle im Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstr. 8 zuständig.
Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin ist auf jeden Fall eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Im Sozialbürgerhaus rufen Sie dazu die jeweilige Infothek an. In der Franziskanerstr. 8 vereinbaren Sie den Termin direkt mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. dem jeweiligen Mitarbeiter. Unsere Aufstellung der Zuständigkeiten finden Sie bei www.muenchen.de (Rathaus, Städt. Referate, Sozialreferat).
Was ist Wohngeld? Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung. Auf Wohngeld besteht - bei Vorliegen der Gewährungsvoraussetzungen - ein Rechtsanspruch. Es ist jedoch notwendig, dass Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular gibt es bei der Wohngeldstelle, an den Infotheken des Amtes für Wohnen und Migration und der Sozialbürgerhäuser sowie in der Stadtinformation im Rathaus.
Es steht auch im Internet unter der Adresse: www.wohnen.bayern.de zur Verfügung.
Für die Gewährung dieser Leistung sind insbesondere drei Faktoren entscheidend:
-die Höhe des Brutto-Familieneinkommens
-die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
-die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber unter Berücksichtigung des örtlich unterschiedlichen Mietenniveaus zuschussfähige Miethöchstbeträge festgesetzt, die je nach Bezugsfertigkeit bzw. Ausstattung differenziert sind.
Wichtig:
Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist.
Quelle: www.muenchen.de (06.04.2004)
Hinweis: Die Informationen auf www.jiz-muenchen.de stellen keine Wertung und keine besondere Empfehlung durch das JIZ München dar. Auch können wir natürlich nicht dafür garantieren, dass diese Angebote auch für den von Dir beabsichtigten Zweck tatsächlich geeignet sind. mehr...