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Immer wieder gibt es in Familien Situationen, die dazu führen, dass junge Menschen aus verschiedensten, individuellen Gründen nicht mehr bei ihrer Herkunftsfamilie leben können.
Das betreute Jugendwohnen der Anderwerk GmbH bietet diesen Jugendlichen ab 17 Jahren Hilfe bei der Bewältigung von persönlichen und beruflichen Fragestellungen.
Insgesamt stehen in unseren Wohngemeinschaften in Haidhausen und in unserem Haus in Milbertshofen 16 Plätze zur Verfügung.
WG Haidhausen
Das betreute Jugendwohnen in der Orleansstraße 65 a besteht aus drei Wohnungen, in denen insgesamt neun (zwei, drei und vier) Plätze für junge MünchnerInnen vorhanden sind.
Die Betreuung erfolgt durch drei sozialpädagogische Fachkräfte. Die jungen Menschen bewohnen jeweils ein eigenes Zimmer, welches sie selbst gestalten können. Für die Gemeinschaftswohnräume Wohnküche, Bad und Flur sind die jeweiligen WG-BewohnerInnen gemeinsam verantwortlich. Die inhaltlichen Schwerpunkte umfassen Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit und erlebnispädagogische Unternehmungen.
WG Milbertshofen
Seit Sommer 2000 leben in der WG am Milbertshofener Platz sieben junge Menschen in einem Haus mit Garten. Die BewohnerInnen verteilen sich auf zwei Wohnungen mit je drei Plätzen, und ein Einzelappartement unter dem Dach.
Jede Wohngemeinschaft ist mit einem Wohnzimmer und einer Küche ausgestattet, wobei sich die jungen Leute jedoch selbständig versorgen. Sie werden dabei von einem sozialpädagogischen Team unterstützt und beraten. Besonders inhaltliche Schwerpunkte in Milbertshofen sind Stadtteilorientierung und Vernetzung mit anderen Einrichtungen, sowie die Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten.
Rechtliche Grundlagen:
Unser pädagogisches Angebot erfolgt auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dabei gelten in den beiden Wohngemeinschaften unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.
In Haidhausen erfolgt die Jugendhilfemaßnahme gemäß §34 KJHG (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) in Verbindung mit § 41 KJHG (Hilfe für Volljährige). Zusätzlich ist eine Sozialwohnungsberechtigung notwendig, d.h. Jugendliche, die hier einziehen möchten, müssen mindestens drei Jahren in München gemeldet sein und das 17. Lebensjahr vollendet haben.
In Milbertshofen ist die Hilfe in §13(3) KJHG (Jugendsozialarbeit - Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen) begründet, junge Menschen zwischen 17 und 20, die sich in der Ausbildung befinden, haben hier die Möglichkeit zu wohnen.
Quelle: Anderwerk-Webseite (08/2005)
Hinweis: Die Informationen auf www.jiz-muenchen.de stellen keine Wertung und keine besondere Empfehlung durch das JIZ München dar. Auch können wir natürlich nicht dafür garantieren, dass diese Angebote auch für den von Dir beabsichtigten Zweck tatsächlich geeignet sind. mehr...