Neuregelung beim Kindergeld!

Eingestellt: 23.12.11

Der Grenzbetrag von 8.004 Euro pro Jahr hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes gilt ab 01.01.2012 nicht mehr, d.h. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, sind kindergeldberechtigt - die bisherige Einkommensüberprüfung entfällt.

Auch für junge Leute, die sich in einer zweiten Ausbildung bzw. Studium befinden haben die neuen Richtlinien Auswirkungen:

"Neuregelung bei Zweitausbildung
Zukünftig soll eine Erwerbstätigkeit aber nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums eines Kindes außer Betracht bleiben. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und daher nicht mehr zu berücksichtigen ist. Diese Vermutung kann zukünftig allerdings durch den Nachweis widerlegt werden, dass

  • 1. das Kind sich in einer weiteren Berufsausbildung oder einem weiteren Studium befindet und
  • 2. Keiner "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgeht.

Ausgehend von einer Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden ist nach neuem Recht eine Erwerbstätigkeit unschädlich, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Unschädlich sind zudem ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis."

Quelle: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/neuregelung-beim-kindergeld-ab-2012-356533.php (Privates Projekt/Webseite)