Bayerisches Landeserziehungsgeld
Eingestellt: 24.08.11
Mit dem Bayerischen Landeserziehungsgeld soll die Entscheidung erleichtert werden, Ihr Kind gerade in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen.
Mit der Broschüre werden Sie über alle Neuerungen und die aktuellen Bedingungen für die Inanspruchnahme des Bayerischen Landeserziehungsgeldes informiert.
Stand: November 2009
Herausgeber:
Bayerisches Staatsministeium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bezugsquelle:
Telefonisch unter 0 18 01/20 10 10
per E-Mail unter direkt@bayern.de



